Datenschutzhinweis zur Videoaufzeichnung bei Personenbeförderung mit autonom betriebenen Fahrzeugen

Stand: [07.12.2025]

Die DB Regio Bus Mitte GmbH (nachfolgend „wir“) bietet die Personenbeförderung teilweise mit autonom betriebenen Fahrzeugen an. Hierfür greifen wir auf Fahrzeuge und Dienste der Mobileye Vision Technologies Ltd., Hartom 13, P.O.B 45157, Jerusalem, 9777513 Israel (nachfolgend: „Mobileye“) zurück. Die Fahrzeuge sind mit Sensoren und Videokameras ausgestattet, die Aufnahmen des öffentlichen Straßenraums anfertigen. Diese können personenbezogene Daten von Ihnen enthalten.

Im Folgenden informieren wir Sie gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten durch uns und über die Ihnen insofern zustehenden Rechte.

1. Datenschutzrechtlich Verantwortlicher

Verantwortlicher für die nachfolgend unter Ziff. 3. beschriebene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die

DB Regio Bus Mitte GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer,
Erthalstraße 1,
55118 Mainz,
regiobusmitte.kontakt@deutschebahn.com

Unabhängig von der unter Ziff. 3. beschriebenen Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns verarbeitet Mobileye die Daten für eigene Zwecke. Hierfür ist allein Mobileye datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Mobileye („Mobileye’s Privacy Notice“), die abrufbar ist unter: https://www.mobileye.com/privacy-roadclips/

 

2. Datenschutzbeauftragte

Unsere Konzerndatenschutzbeauftragte erreichen Sie per E-Mail an datenschutz.regio@deutschebahn.com.

3. Verarbeitungen Ihrer personenbezogenen Daten und Zwecke

Die Sensoren und Videokameras, mit denen die autonomen Fahrzeuge ausgestattet sind, führen beim Betrieb des Fahrzeugs Videoaufzeichnungen der Umgebung des jeweiligen Fahrzeugs durch. Hierbei werden Aufnahmen erstellt. Auf diesen Aufnahmen sind zum einen ggf. Sie zu sehen. In dem Fall wird Ihr Aussehen, Auftreten, Ihre Tätigkeit im Zeitpunkt der Aufnahme sowie Metadaten der Aufnahme (d.h. die Zeit und der Ort) verarbeitet. Die Aufnahmen enthalten darüber hinaus ggf. Kfz-Kennzeichen oder Schriftzügen auf Fahrzeugen, die ebenfalls einen Bezug zu Ihnen aufweisen, wenn Sie etwa der Halter des entsprechenden Fahrzeugs sind.

Die Aufnahmen werden im Regelfall lediglich in Echtzeit im Fahrzeug verarbeitet. Dies dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs sicherzustellen. Die Erfassung von Verkehrsinfrastruktur, Fahrzeugumfeld, Hindernissen, Umgebungsbedingungen (z.B. Straßenhaftung oder Einschränkung der Sicht) sowie der Verkehrsteilnehmer einschließlich ihrer Bewegungsrichtung sind notwendig, um die richtige Fahrzeugreaktion und ggf. bei Zwischenfällen auch die richtige Reaktion der technischen Aufsicht zu ermöglichen.

In einigen Fällen werden die Aufnahmen darüber hinaus lokal im Fahrzeug gespeichert und, soweit erforderlich, an einen von uns betriebenen Server übermittelt und dort gespeichert. Dies betrifft Fälle, in denen ein manuelles Einschreiten der technischen Aufsicht (§ 1d Straßenverkehrsgesetz) erforderlich ist. Das ist insbesondere bei Unfällen, sonstigen Notfällen der Fahrgäste und Beeinträchtigungen der Funktionalität der Fahrzeuge der Fall. Die Speicherung erfolgt zu Nachweiszwecken, Qualitätssicherungs- und Qualitätsverbesserungszwecken sowie zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Soweit eine Speicherung erfolgt, speichern wir die Aufnahmen im Fahrzeug nur für kurze Zeit (längstens 72 Stunden) und übermitteln sie anschließend an Mobileye, damit Letztere Ereignisse im Hinblick auf die Sicherheit der autonomen Fahrtechnologie untersuchen kann. Nähere Informationen zu den weiteren Zwecken, zu denen Mobileye die Aufnahmen möglicherweise verarbeitet, finden Sie in der Datenschutzerklärung von Mobileye unter: https://www.mobileye.com/privacy-roadclips/. Unmittelbar nach der Übermittlung an Mobileye werden die im Fahrzeug gespeicherten Aufnahmen gelöscht.  Auf unseren Servern bleiben die jeweiligen Sequenzen so lange gespeichert, wie es für die o.a. Zwecke erforderlich ist. Wir löschen sie spätestens jeweils zum Ablauf der anwendbaren Verjährungsfristen.

4. Unsere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen der Aufnahmen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse entspricht den vorstehend unter Ziff. 3 genannten Zwecken. Soweit sich den Aufnahmen Hinweise zu Ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder Gesundheit (z. B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille) entnehmen lassen, ist Rechtsgrundlage im Hinblick auf die Aufzeichnung in Echtzeit Art. 9 Abs. 2 lit. c DSGVO und im Hinblick auf die Speicherung einzelner Aufnahmen Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

5. Empfänger der Aufnahmen

Die Aufnahmen werden gesichtet von der technischen Aufsicht, bei der es sich um Beschäftigte unseres Unternehmens, der Deutschen Bahn AG und deren Tochtergesellschaften handelt. Es erhalten nur diejenigen Beschäftigten Zugriff auf die Aufnahmen, die diese für die oben unter Ziff. 3 genannten Zwecke benötigen.

Die Aufnahmen werden darüber hinaus von unseren Dienstleistern – der ioki GmbH (An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main) und der Robert Bosch GmbH (Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen) verarbeitet. Hierbei handelt es sich um unsere Auftragsverarbeiter, mit denen wir Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO geschlossen haben. Verantwortlicher bleiben wir.

Soweit erforderlich erfolgen Zugriffe durch bzw. Weitergaben an Empfänger außerhalb unseres Unternehmens nur, soweit das durch die unter Ziff. 3 aufgeführten Zwecke begründet ist. Zu diesen Empfängern gehört neben den vorstehend genannten anderen Konzerngesellschaften Mobileye mit Sitz in Israel. Für Israel besteht ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gemäß Art. 45 Abs. 1 DSGVO für die Übermittlung personenbezogener Daten. Soweit Mobileye die Aufnahmen in andere Länder außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums überträgt, ist für diese Datenverarbeitungen allein Mobileye datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Darüber hinaus können gespeicherte Aufnahmen in Einzelfällen an Behörden und Gerichte weitergegeben werden.

6. Rechte der betroffenen Personen

Werden personenbezogene Daten mit Bezug zu Ihnen verarbeitet, steht Ihnen gemäß der DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Löschung und Übertragbarkeit der Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung zu.

Zur Geltendmachung Ihres Rechts auf Widerspruch und der anderen Betroffenenrechte können Sie sich in Bezug auf die unter 3. beschriebene Datenverarbeitung mit uns oder unserer Konzerndatenschutzbeauftragten in Verbindung setzen (z. B. per E‑Mail, siehe die Kontaktdaten oben). Wenn Sie Ihr Widerspruchsrecht ausüben, legen Sie bitte die Gründe dar, weshalb Ihre personenbezogenen Daten nicht verarbeitet werden sollen.

Bitte beachten Sie, dass die Betroffenenrechte angesichts der Art der Datenverarbeitungen eingeschränkt sind, da Ihre Daten überwiegend nur in Echtzeit verarbeitet werden. Sofern wir einzelne Aufnahmen speichern, können wir Ihre darin enthaltenen personenbezogenen Daten nicht ohne Weiteres identifizieren. Es gibt keinen Mechanismus, der es uns ermöglicht, die gespeicherten Aufnahmen dahingehend zu durchsuchen, ob eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Kfz-Kennzeichen enthalten ist. Eine Identifizierung Ihrer personenbezogenen Daten ist ggf. möglich, wenn Sie uns zusätzliche Informationen bereitstellen, wie z. B. den Ort und die Uhrzeit, zu der Sie annehmen, dass eine Videoaufzeichnung durch eines unserer Fahrzeuge und damit die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ist. Trotz der eingeschränkten Identifizierungsmöglichkeiten werden wir alle Betroffenenanfragen von Fall zu Fall prüfen und beantworten.

In den Fällen, in denen Mobileye für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, wenden Sie sich bitte zur Geltendmachung Ihrer Betroffenenrechte wie unter dem nachfolgenden Link beschrieben („How to Contact Us“) an Mobileye: https://www.mobileye.com/privacy-roadclips/.

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.

Logo Mobileye

Mobileye

Beitrag zum Projekt:

Mobileye ist Technologiepartner im Projekt KIRA und stellt die Soft- und Hardware für das autonome Fahrsystem der Fahrzeuge zur Verfügung.

Weitere Erläuterung Unternehmen:

Mobileye treibt mit weltweit anerkanntem Wissen über Computervision, künstliche Intelligenz, Kartierung und Datenanalyse die Entwicklung von autonomen Fahrzeugen voran. Die Technologien machen selbstfahrende Fahrzeuge und Mobilitätslösungen möglich, beschleunigen branchenführende Fahrerassistenzsysteme und liefern wertvolle Informationen zur Optimierung der Mobilitätsinfrastruktur.

www.mobileye.com

Logo dmo digital mobilities consultants

dmo digital mobilities consultants

Beitrag zum Projekt:

dmo digital mobilities consultants bringt Beratungsleistungen in das Projekt KIRA ein.

Weitere Erläuterung Unternehmen:

dmo digital mobilities consultants ist eine Managementberatung, die auf Digitalisierungsthemen und Produkte für den Personenverkehr spezialisiert ist. Beratungsschwerpunkte in den letzten Jahren waren On-Demand-Projekte und aktuell zunehmend Autonome Verkehre. Sie berät und begleitet die lokalen Partner HEAG mobilo und kvgOF bei der Umsetzung von KIRA.

www.digitalmobilities.com

Logo Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Beitrag zum Projekt:

Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist Wissenschaftspartner und erforscht im Zuge des KIRA-Projektes die gesamtverkehrlichen Auswirkungen der autonomen On-Demand-Verkehre in der Region mithilfe eines Verkehrsmodells.

Weitere Erläuterung Unternehmen:

Das Institut für Verkehrswesen des Karlsruher Institut für Techologie (KIT) widmet sich der Erforschung von Mobilitäts- und Verkehrsfragen, die von gesamtgesellschaftlich begründeten Planungskonzepten bis hin zu technischen Problemen des Verkehrs reichen. Mit einem interdisziplinären Ansatz, der von empirischen Analysen bis zu komplexen Simulationen reicht, verfolgt das Institut das übergeordnete Ziel, effiziente und nachhaltige Mobilitätslösungen zu entwickeln.

www.kit.edu

Logo Deutsches Luft- und Raumfahrtzentrum (DLR)

Deutsches Luft- und Raumfahrtzentrum (DLR)

Beitrag zum Projekt:

Das DLR ist am KIRA Projekt wissenschaftlich beteiligt.

Weitere Erläuterung Unternehmen:

Das DLR-Institut für Verkehrsforschung erforscht im Zuge des KIRA-Projektes Anforderungen an die Akzeptanz von NutzerInnen und weiteren Stakeholdern, sowie die verkehrlichen Auswirkungen von autonomen Flotten, bspw. deren Einfluss auf Verkehrsaufkommen, Angebotsverfügbarkeit, Verkehrsmittelwahl etc. Das DLR-Institut für Verkehrssystemtechnik untersucht im Zuge des KIRA-Projektes die notwendigen Anforderungen für die Technische Aufsicht, u.a. zur Mensch-Maschine-Interaktion.

www.dlr.de

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Beitrag zum Projekt:

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) ist Fördergeber und unterstützt das Projekt KIRA.

www.bmdv.bund.de

Logo Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Land Hessen

Beitrag zum Projekt:

Das Land Hessen unterstützt das Projekt KIRA mit Finanzmitteln.

www.wirtschaft.hessen.de

Logo VDV

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

Beitrag zum Projekt:

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist Branchenpartner und erstellt gemeinsam mit den Projekt-Partnern einen Praxisleitfaden für autonome On-Demand-Verkehre, der sich an Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgerorganisationen richtet. Mit dem Leitfaden stellt das Projekt KIRA, die im Projekt gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse, der Branche zur Verfügung.

Weitere Erläuterung Unternehmen:

Der VDV ist die führende Organisation im öffentlichen Personen- und Güterverkehr in Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 600 Unternehmen des öffentlichen und schienengebundenen Personenverkehrs sowie des Güterverkehrs. Diese Mitgliedsunternehmen reichen von großen städtischen Verkehrsbetrieben bis hin zu privaten Anbietern von Bus- und Bahnverkehr, einschließlich Betreiber von Straßenbahnen, U-Bahnen, Stadt- und Regionalbussen sowie Eisenbahnen.

www.vdv.de

Logo ioki

ioki

Beitrag zum Projekt:

ioki ist Technologiepartner und liefert die Ridepooling-Software sowie den Routing-Algorithmus für das KIRA-Projekt .

Weitere Erläuterung Unternehmen:

Die ioki GmbH ist einer der führenden europäischen Plattformanbieter für digitale und autonome On-Demand-Lösungen. Das frühere Deutsche Bahn-Unternehmen arbeitet europaweit mit unterschiedlichen Betreibern für On-Demand-Mobilität zusammen. Darüber hinaus erstellt ioki datenbasierte Mobilitätskonzepte für eine nachhaltige und zukunftsweisende Verkehrsplanung.

www.ioki.com

MobileThinking

Beitrag zum Projekt:

Beitrag zum Projekt:
MobileThinking ist Technologiepartner und im Projekt KIRA mit einer Kombination aus Hardware und Software für die Services rund um die digitale Fahrgastbegleitung im Innenraum der autonomen Fahrzeuge zuständig.

Weitere Erläuterung Unternehmen:

https://mobilethinking.ch/

Logo HEAG mobilo

HEAG mobilo GmbH

Beitrag zum Projekt:

Die HEAG mobilo ist lokaler Realisierungspartner des Projektes KIRA in Darmstadt.

Weitere Erläuterung Unternehmen:

Die HEAG mobilo ist die führende Mobilitätsdienstleisterin in der Region Darmstadt-Dieburg und das Leitunternehmen im Verkehrskonzern. Zusammen mit dem Tochterunternehmen HEAG mobiBus und STRADADI engagiert sie sich für einen attraktiven und leistungsfähigen Nahverkehr in der Stadt Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

www.heagmobilo.de

Logo Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach

Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF)

Beitrag zum Projekt:

Die kvgOF ist lokaler Realisierungspartner des Projektes KIRA im Kreis Offenbach.

Weitere Erläuterung Unternehmen:

Die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH ist als Lokale Nahverkehrsorganisation für den Öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Offenbach zuständig. Der Kreis umfasst 13 Kommunen mit 360.000 Einwohnern. Die kvgOF zählt zu den lokalen Partnern des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV).

www.kvgof.de

Logo Rhein-Main-Verkehrsverbund

RMV

Beitrag zum Projekt:

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund ist einer der Initiatoren des Projekts und für die Gesamtprojektsteuerung verantwortlich.

Weitere Erläuterung Unternehmen:

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ist der Verkehrsverbund für den öffentlichen Nahverkehr im Rhein-Main-Gebiet und umfasst zwei Drittel von Hessen. Gemeinsam mit lokalen Partnern sorgt der RMV dafür, dass der ÖPNV rollt: Er koordiniert und finanziert Verkehre, bestellt Leistungen und orchestriert das übergeordnete Marketing.

www.rmv.de

Logo Deutsche Bahn AG

Deutsche Bahn

Beitrag zum Projekt:

Die Deutsche Bahn ist gemeinsam mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Initiator von KIRA. 

Weitere Erläuterung Unternehmen:

Beide Unternehmen koordinieren Projektaufsatz und -durchführung sowie die Beziehungen zu den Projektpartnern und weiteren Stakeholdern. Die DB Regio Mitte GmbH ist verantwortlich für den Betrieb des autonomen Verkehrs.

www.deutschebahn.com